Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Ich rechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab; die anfallenden Kosten werden von den privaten Krankenkassen und der Beihilfestelle rückerstattet. Bei ambulanten Psychotherapien muss nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag gestellt werden, der vom Patienten unterschrieben und vom Therapeuten begründet werden muss. Ein unabhängiger Gutachter, den die Krankenkasse beauftragt, prüft den Antrag und gibt seine Zustimmung oder lehnt den Antrag ab.
 
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie meine Leistungen trotzdem in Anspruch nehmen, müssen aber damit rechnen, dass Ihre Krankenkasse die Unkosten nicht übernimmt, sondern sie selbst bezahlen müssen; Ratenzahlung ist möglich. Wenn eine Behandlung dringend erforderlich ist, Sie aber keinen Platz bei den Vertrags-Psychotherapeuten finden, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, können wir gemeinsam einen Antrag auf außervertragliche Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Das ist oft erfolgreich, aber nicht in jedem Fall. Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen gern beim Antragsverfahren.